FAQ

GESETZESÄNDERUNG 2021

Ab dem 01.01.2021 wird das Mindestalter für alle, die Motorrad oder Auto fahren wollen, gesenkt. Das ist eine bedeutsame Änderung im Strassenverkehrsgesetz. Informationen zu dieser und weiteren wichtigen Änderungen liefern die folgenden FAQ.

Ausbildungen, Kurse und Prüfungen

WAB-Kurs

Welche Ausbildungen und Prüfungen sind unbefristet gültig?

Theorie- und Zusatztheorieprüfung sowie Verkehrskundeunterricht und Grundkurs, welche ab dem 1. Januar 2021 absolviert wurden. Ausnahme: Wenn der Führerausweis auf Probe annulliert wird, muss die Theorieprüfung erneut absolviert werden.


Theorieprüfung digital

Ist es weiterhin notwendig, einen Verkehrskundekurs zu absolvieren, um einen Führerausweis zu erhalten?

Ja. Diese Ausbildung ist nach wie vor obligatorisch, um die Unterkategorie A1 und die Kategorien A und B zu erhalten. Ab dem 1. Januar 2021 wird diese Ausbildung neu unbefristet gültig sein.


Eine Person will im 2021 die Kategorie A/35 kW erwerben. Was benötigt er bezüglich PGS?

Der Inhaber eines Führerausweises der Unterkategorie A1 45 km/h, der ab dem 1. Januar 2021 die Kategorie A 35kW erwerben will, muss zwölf Stunden PGS besuchen. Sollte diese Person später die Kategorie A erwerben wollen, müsste sie keine PGS mehr besuchen, sofern sie nachweisen kann, dass sie für den Erwerb der Kategorie A 35kW zwölf Stunden PGS besucht hat.


Kann ich die 35 kW-Begrenzung entfernen lassen?

Ab dem 1. Januar 2021 muss jeder, der die 35 kW-Begrenzung entfernen möchte, zunächst mindestens zwei Jahre lang Inhaber dieser Kategorie (A 35 kW) sein und anschliessend die praktische Prüfung bestanden haben.
Inhaber der Kategorie A 35 kW, die vor dem 1. Januar 2021 erworben wurden, können auch nach 2 Jahren fehlerfreiem Fahren prüfungsfrei von der Aufhebung der Beschränkung profitieren.


Welche praktische Grundschulung muss ich absolvieren, um einen Motorradführerausweis zu erhalten?

Um eine der Motorradkategorien zu erhalten, ist ein 12-stündiger Motorrad-Grundkurs erforderlich. Diese Ausbildung wird unbegrenzte Gültigkeit haben.


KATEGORIEN A, A1, A BESCHRÄNKT

Was muss ich tun, um ab 16 Jahren ein 125 cm3 und 11 kW Motorrad fahren zu können, wenn ich im Besitz der Unterkategorie A1 bin?

Es müssen keine Schritte unternommen werden, da das Alter des Lenkers den erlaubten Fahrzeugtyp bestimmt.


Im Jahr 2020 erhielt ich einen Lernfahrausweis, mit der Berechtigung ab 18 Jahren ein Motorrad mit 125 cm3 und 11 kW und ab 16 Jahren ein Motorrad mit 50 cm3 zu fahren. Was muss ich tun, um ab 16 Jahren ein 125 cm3 und 11 kW Motorrad fahren zu können?

Ab dem 1. Januar 2021, müssen keine Schritte unternommen werden, da das Alter des Lenkers den erlaubten zugelassenen Fahrzeugtyp bestimmt.


Was muss ich machen, damit ich mit 16 Jahren Motorräder bis 125ccm fahren darf?

Nichts. Im Führerausweis ist die Kategorie A1 bereits eingetragen.


Auslegung: «bisheriges Recht» gilt bis 31.12.2020. Erhält der Kunde den LFA Kat. A1 vor dem Stichtag und besucht die 8h PGS nicht, muss er ab dem Stichtag nach neuem Recht 12h PGS besuchen?

Ja.


Ich bin 15-jährig. Wie komme ich in den Besitz der Kategorie A1?

Nothelferausweis –> Basistheorieprüfung –> VKU –> Grundkurs (12 Stunden) –> praktische Prüfung


Ich habe die Kategorie A beschränkt am 15. September 2020 bestanden. Erhalte ich nach zweijähriger klaglosen Fahrt die Kategorie A unbeschränkt ohne weitere Prüfung?

Ja, Sie können die Aufhebung beantragen, wenn Sie die Kategorie A beschränkt vor dem 1. Januar 2021 erworben haben. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Kategorie A beschränkt im Ausland erworben haben.


Motorräder im Kreisel

Können Inhaber eines Führerausweises der Kategorie B auch ohne Prüfung einen Führerausweis der Unterkategorie A1 erhalten?

Dies ist nach wie vor möglich, sofern Sie einen Lernfahrausweis für diese Unterkategorie erwerben und die 12-stündige Motorrad-Grundausbildung absolvieren.


Werde ich im Alter von 25 Jahren noch die Kategorie A unbegrenzt erhalten können?

Ab dem 1. Januar 2021 wird es nicht mehr möglich sein, direkt auf die unbegrenzte Kategorie A einzusteigen. Ein Minimum von 2 Jahren Praxis in der Kategorie A 35 kW ermöglicht dann den Erhalt der unbegrenzten Kategorie A, nach Absolvierung einer erfolgreichen praktischen Prüfung.


Kann die Kat. A35 KW direkt erworben werden, oder muss man im Besitz der Kat. A1 sein?

Wer A 35 kW erwerben will, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Der Vorbesitz von A1 ist nicht vorgeschrieben.


Wenn jemand die Unterkategorie A1 für Kleinmotorräder mit 16 Jahren oder älter absolviert, wird aufgrund von Art. 88a Abs. 2 und 3 VZV die Beschränkung (45km/h) im Führerausweis eingetragen?

Ja.


Motorradfahrer

Was passiert mit Inhabern von LFA 35kW, welche im 2021 25 Jahre alt werden? Können diese die Führerprüfung der Kat. A (unbeschränkt) direkt absolvieren?

Den «Direkteinstieg» für Personen, die das 25. Altersjahr vollendet haben, wird es ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr geben.


LERNFAHRAUSWEIS

Neulenkerin

Ab welchem Alter kann ich einen Lernfahrausweis erhalten?

Ab 15 Jahren für die Unterkategorie A1, welche das Führen von Kleinmotorrädern (maximal 50 cm3 mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h) erlaubt.
Ab 16 Jahren für die Unterkategorie A1 (maximal 125 cm3 und eine maximale Leistung von 11kW).
Ab 17 Jahren für die Kategorien B und BE.


einparken

Wenn ich den LFA mit 19 Jahre und 8 Monate erwerbe kann ich meine Führerprüfung erst nach 12 Monaten absolvieren?

Wenn es sich um einen LFA Kat. B handelt: ja, siehe Artikel 22 Absatz 1 bis VZV, der am 1. Januar 2021 in Kraft tritt.


Ich bin 27 Jahre alt und möchte die Kategorie A unbeschränkt erwerben. Kann ich den Lernfahrausweis beantragen?

Nein. Sie müssen zuerst mindestens zwei Jahren im Besitz der Kategorie A beschränkt sein und eine klaglose Fahrpraxis nachweisen.


PRÜFUNGSFAHRZEUGE

Welches Motorrad kann ich ab dem 1. Januar 2021 für meine Prüfung verwenden?

Kategorie A 35 kW: ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von
höchstens 0,20 kW/kg und zwei Sitzplätzen; ausgenommen sind Motorräder der Unterkategorie A1. Kategorie A: Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mehr als 35
kW oder einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg und zwei Sitzplätzen.